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(Wohlfahrtsverbände, Berufs- und Wirtschaftsverbände)

Unsere Leistungen im Überblick:

Immer mehr Menschen organisieren sich in Vereinen oder wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Gesetzgeber und die Politik begrüßen immer wieder die herausgehobene, gesellschaftliche Stellung des Ehrenamtes und von Vereinen. Das Vereinsrecht des BGB’s hat für Vorstände und Mitglieder unmittelbaren und direkten Regelungsinhalt. Durch die Rechtsprechung werden gesellschaftsrechtliche Auslegungen herangezogen und dadurch Auswirkungen erreicht, die wenig mit „Ehrenamt“, sondern viel mit eindeutiger Rechtssystematik zu tun haben. Die Vereinsgründung, Satzungsfragen, Beiträge, Mitgliederrechte, Wahlen, Beschlussanfechtungen, Vorstandshaftung, Ersatzansprüche oder Vereinsausschluss sind nur einige Schlagwörter, der im Vereinsrecht auftretenden rechtlichen Fragestellungen, bei denen wir Sie als interprofessioneller Dienstleister beraten können