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Unsere Leistungen im Überblick:

Die Rechnungslegung basierend auf internationalen Bilanzierungsvorschriften ist für zahlreiche Unternehmen eine gesetzliche Pflicht, für andere eine Möglichkeit, sich neuen Investoren zu öffnen.

In der EU sind kapitalmarktorientierte Konzerne verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Auch wenn keine Pflicht besteht, sich den internationalen Rechnungslegungsstandards zu öffnen, kann dies von Vorteil sein, da der Fokus der Rechnungslegung nach IFRS auf die Darstellung der Ertragslage des Unternehmens bzw. Konzerns aus der Anlegerperspektive gerichtet ist. Die Rechnungslegung nach HGB ist hingegen in erster Linie vom Gedanken des Gläubigerschutzes geprägt. Sind die Zeichen auf Wachstum und Internationalisierung gesetzt, kann dies zu einem Hemmnis werden.
Sind Sie nicht bereits ohnehin verpflichtet, nach IFRS zu bilanzieren, oder haben noch nicht den Schritt zur Umstellung getan, diskutieren wir mit Ihnen die konkreten Vor- und Nachteile einer Umstellung und erarbeiten eine effiziente, praxisorientierte Umsetzung, die wir bis zum Schluss mit fachlichem Rat und partnerschaftlicher Unterstützung begleiten.